„Halten Sie sich zurück“

■ Freispruch für Bergedorfer, der rechte Wahlplakate zertrat. Aber welcher Partei?

Deutsche Volksunion (DVU) und Republikaner – alles die gleiche braune Soße? Juristisch nicht, und das ist das Glück von Rainer G. Daß die Braunen sich selbst nicht grün sind, bescherte ihm den Freispruch vor dem Bergedorfer Amtsgericht. Dort war er angeklagt, im Bürgerschaftswahlkampf im September vorigen Jahres Werbeplakate rechtsextremer Parteien zerstört zu haben.

Doch waren es nun Plakate der einen oder der anderen Partei? Ein Zeuge will G. beim Zertreten von Republikaner-Werbetafeln beobachtet haben. Aber Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt, das nur verfolgt wird, wenn der Eigentümer der zerstörten Schilder die Anzeige selber stellt. Das haben die Republikaner nicht getan, aber die DVU. Doch dafür, daß Rainer G. deren Plakate zerstörte, gibt es wiederum keine ZeugInnen.

Der Vorsitzende der Bergedorfer DVU, Michael Illies, war zudem über den Strafantrag seiner Partei nicht informiert. Den Parteigänger, der G. beschuldigte, ist ihm nicht einmal bekannt. „Im Zweifel für den Angeklagten“, resignierte denn auch der Staatsanwalt.

So blieb es bei einer moralischen Belehrung durch Amtsrichter Arnold: „Indem Sie die Schilder zerstörten, haben Sie sich auf eine Stufe mit den von ihnen bekämpften Parteien begeben“, fand er, denn „das ist niveauloses Verhalten“. Und er warnte: „Bald sind Bundestagswahlen. Halten Sie sich zurück.“ Elke Spanner