piwik no script img

Gericht: Kein Schmerzensgeld bei schnellem Tod

■ Eltern werden bei Kunstfehler nicht für Verlust des Kindes, sondern für dessen Leiden entschädigt

Düsseldorf/Weiden (dpa) – 135.000 Mark Schmerzensgeld sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ausreichend für das Leiden eines Kindes, das nach einem ärztlichen Kunstfehler gestorben war. Mit diesem Urteil wiesen gestern die Richter die Klage eines Duisburger Elternpaares ab, das 250.000 Mark Schmerzensgeld gefordert hatte (AZ: 8 U 173/96).

Der fünfjährige Sohn der Kläger war im April 1994 zur Behandlung in einer Krefelder Kinderklinik. Dabei spritzte ihm ein Arzt statt eines Beruhigungsmittels irrtümlich tödlich wirkendes Kaliumchlorid. Der Junge fiel darauf in ein Koma und starb wenige Wochen später. Die Stadt Krefeld zahlte nach der Verurteilung des Arztes wegen fahrlässiger Tötung 135.000 Mark Schmerzensgeld.

Nach Auffassung der Richter ist dieser Betrag ausreichend, da der Leidensweg des Kindes nur wenige Wochen gedauert habe. Auszugleichen sei nicht der schmerzlich empfundene Verlust des Sohnes, sondern ausschließlich die dem Kind zugefügte Vernichtung der eigenen Persönlichkeit. Wäre das Kind gleich nach der Injektion gestorben, hätten die Eltern keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen können, erklärten die Richter ausdrücklich.

In einem weiteren Kunstfehlerprozeß urteilte das Landgericht Weiden, daß das Klinikum der oberpfälzischen Stadt und zwei Ärzte mehr als eine Million zahlen müssen. Ein heute elfjähriger Junge ist wegen schwerer Behandlungsfehler bei seiner Geburt seither blind und kann auch nicht sprechen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen