piwik no script img

Kein Fremdverschulden

■ Senat glaubt an natürlichen Tod des Kurt G.

Obwohl er eine Strafanzeige gegen einen anderen Häftling gestellt hatte und sein Körper mit Hämatomen übersät war, glaubte die Leitung in Santa Fu nicht an ein Fremdverschulden, als sie den Gefangenen Kurt G. am Heiligabend tot in seiner Zelle fand. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Volker Okun hervor. Keine Rede ist von dem Milzriß, der bei der Obduktion des Toten entdeckt wurde und an dem er gestorben sein könnte (die taz berichtete).

Am Tag vor seinem Tod hatte Kurt G. der Anstaltsleitung berichtet, von einem Mitgefangenen geschlagen worden zu sein. Er stellte Strafantrag. Parallel suchte er auch die Anstaltsärztin auf, wie in der Anfrage bestätigt wird. Die habe Kurt G. ambulant behandelt. Obwohl er nach Informationen der taz auch über Bauchschmerzen klagte, diagnostizierte die Ärztin den Milzriß nicht.

Der Senat bestätigte nun, daß seit Weihnachten ein Gefangener in der sogenannten Sicherheitsstation in Santa Fu untergebracht ist. Die Staatsanwaltschaft ermittele. Dennoch hat sich der Senat die Auffassung der Anstalt zu eigen gemacht: „Nach ersten Erkenntnissen liegt kein Fremdverschulden vor .“ee

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen