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Prinzessin des Volkes

■ Organisatoren des Volksbegehrens klagen gegen Hamburger Senat

Ein monarchistisches Relikt, das „die Volkssouveränität wachküssen will“, ist ein Widerspruch in sich, eine schräge Anleihe aus märchenhafter Vergangenheit oder ein nur mäßig gelungener PR-Gag: Zum Start der heißen Phase des ersten Hamburger Volksbegehrens wartete gestern jedenfalls eine Prinzessin des Volkes auf. Sie gab den Startschuß für die Versendung der amtlichen Benachrichtigungskarten zum Volksbegehren.

Zugleich legten die Organisatoren des Volksbegehrens „Mehr Demokratie“schon am Montag Klage gegen den Hamburger Senat ein. Vor dem Verwaltungsgericht wollen sie per einstweiliger Anordnung erreichen, daß die vom Senat in der vorigen Woche festgelegte Durchführung des Volksbegehrens nachgebessert wird. So sollen statt der vorgesehenen 27 nun 73 Abstimmungslokale eingerichtet werden. Außerdem fordert „Mehr Demokratie“günstigere Öffnungszeiten. Der Senat hatte sich weitgehend nach den Öffnungszeiten der Behörden gerichtet, in denen die Listen ausliegen sollen. Das sei eine „Behinderung des Volksbegehrens“, kritisierten die Organisatoren gestern.

In der Zeit vom 9. bis 23. März müssen sich zehn Prozent der wahlberechtigten Hamburger in die vorgesehenen Listen eintragen, damit das Volksbegehren erfolgreich ist und in einer zweiten Stufe im Herbst ein Volksentscheid erreicht wird. Die seit gestern an alle Wahlberechtigten versandten Benachrichtigungen dienen auch zur Anforderung von Briefwahlunterlagen. Diesen Unterlagen dürfte ein besonderes Gewicht zukommen: Das Volksbegehren fällt exakt in die Hamburger Frühjahrsferien.

smv

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