: 20 Prozent der Stadt bleiben unter israelischer Militärkontrolle
Das am 17. Januar 1997 unterzeichnete Hebron-Abkommen überträgt die zivile Verantwortung für die gesamte Stadt den Palästinensern. Aber nur in 80 Prozent (Zone H1) obliegt ihnen auch die Sicherheitskontrolle. 20 Prozent (Zone H2) bleiben unter militärischer Kontrolle Israels, die Verantwortung für die 450 Siedler in H2 obliegt dem israelischen Militärgouverneur. Die palästinensische Polizei darf Sektor H2 nicht betreten, soll aber durch Posten in der Nähe Unruhen unterbinden. Den Zugang zu jüdischen Heiligtümern sichern gemeinsame Patrouillen.
In einer „Note zur Erinnerung“ sind Schritte zur Umsetzung der Interimsabkommen vom Mai 1994 und September 1995 festgeschrieben. Die israelische Armee soll sich in drei Phasen aus dem Westjordanland zurückziehen: im März 1997, im September 1997 und Mitte 1998. Die USA garantieren den Abschluß der Rückzüge bis spätestens Sommer 1998. Der Umfang dieser Teilrückzüge ist nicht festgelegt. Doch besagen die Interimsabkommen, daß der Gaza- Streifen und das Westjordanland eine territoriale Einheit sind und bis auf jene Gebiete, die den Abschlußverhandlungen vorbehalten sind wie die Siedlungen, Jerusalem, israelische Militärstützpunkte und der genaue Grenzverlauf, zu übergeben sind. Die Autonomiebehörde verpflichtet sich im Hebron-Abkommen, eine neue palästinensische Charta zu erarbeiten, auf dem Gebiet der Sicherheit enger zusammenzuarbeiten, Provokationen und feindliche Propaganda zu unterbinden, terroristische Organisationen zu bekämpfen und Täter auszuliefern.
Israel verpflichtet sich, weitere palästinensische Gefangene freizulassen, die Verhandlungen über Hafen und Flughafen in Gaza, die sichere Passage zwischen dem Gaza-Streifen und dem Westjordanland sowie weitere wirtschaftliche und finanzielle Fragen abzuschließen. GB
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