: Zentralisiertes Bauen
■ Stadtentwicklungssenator Maier verteidigt die Entmachtung der Bezirke
Der Stadtentwicklungssenator suchte zu beschwichtigen: Es gehe ihm doch gar nicht um „zentralistische Machtausübung“, erklärte Willfried Maier (GAL) gestern vor der Presse. Die in der vergangenen Woche bekannt gewordene Absicht des Senats, über Bauprojekte „von überwiegend gesamtstädtischer Bedeutung“allein zu entscheiden, konterkariere keineswegs das neue Bezirksverwaltungsgesetz mit seinem Anspruch auf mehr Autonomie in den Bezirken (taz vom 13.2.). Im Gegenteil: Die umstrittene Verordnung fördere die „rationelle Erledigung von Arbeit“.
Richtig sei zwar, daß der Senat künftig sämtliche Bebauungspläne für die City, den nördlichen Hafenrand sowie für größere Wohn- und Gewerbegebiete selbst aufstellen und später feststellen werde. Auch werde die Stadtentwicklungsbehörde als „verfahrenlenkende“Behörde die Inhalte dieser „Vorbehaltspläne“ausgestalten, „damit wir bei gesamtstädtischen Planungen nicht den Verwaltungsapparat in sieben Bezirken bemühen müssen“.
Doch würden damit keineswegs die parlamentarischen Gremien kaltgestellt: „Die Bezirksversammlungen werden mit jedem B-Plan befaßt“, versprach Maier. Ja, mehr noch: Die Zustimmung der Bezirksversammlung sei „zwingend nötig“, und zwar auch für Bebauungspläne mit gesamtstädtischer Bedeutung. Erst dann könne der Senat das Baurecht feststellen. Und sollte das Bezirksparlament nicht zustimmen, entscheide die Bürgerschaft, nicht der Senat.
Die Bezirksverwaltungsangestellten – betroffen ist vor allem der Bezirk Mitte – aber müssen sich damit abfinden, kaum mehr an der gesamtstädtischen Planung beteiligt zu werden. Und Bezirkspolitiker dürften es schwerer haben, frühzeitig auf die Planungen einzuwirken, die zentral gesteuert werden. Maier: „Wir wollen Arbeitsteilung zwischen Bezirken und Stadtentwicklungsbehörde.“ hh
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