Zahnarzt muß Honorar vorher offenlegen

Karlsruhe (rtr) – Ein Zahnarzt muß seine Patienten vor einer Behandlung über die genaue Höhe seiner Honorarforderungen aufklären, wenn diese über der Gebührenordnung für Zahnärzte liegen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe reicht es nicht, wenn Patient und Zahnarzt lediglich eine Überschreitung der Gebührenordnung vereinbaren, dem Zahnarzt jedoch die konkrete Festlegung seiner Forderung überlassen bleibe (AZ: III ZR 106/97).