: Schnellverfahren für Bezirksreform
■ Parlament bleiben nur zwei Wochen für Verfassungsänderungen
Im Rekordtempo von nur zwei Wochen muß das Abgeordnetenhaus das Reformpaket zur Bezirksreform beraten. Am 26. März sollen zunächst nur vier Verfassungsänderungen abgestimmt werden. Dazu zählt die Festschreibung von 12 statt 23 Bezirken in der Verfassung und der Grundsatzbeschluß, daß die Senatsverwaltungen alle nichtministeriellen Aufgaben an die Bezirke abgegeben. Für die Verkleinerung des Parlaments muß das Landeswahlrecht geändert werden. Eine vierte Verfassungsänderung ist notwendig, weil bei der Bezirksreform während einer Übergangsphase die Amtszeit der Bezirksämter um ein Jahr verlängert und die Zahl der Bezirksverordneten erhöht wird.
Drei Ausführungsgesetze, die festlegen, welche Bezirke zusammengelegt werden und welche Aufgaben tatsächlich an die Bezirke abgegeben werden, sollen dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden. Dafür ist dann nur noch eine einfache Mehrheit notwendig. Bei der Übertragung von Aufgaben an die Bezirke ist allerdings vieles noch strittig. Ein Teil der SPD-Fraktion hat Bedenken, ob die Bezirke im Schul- und im Baubereich nicht zuviel Kompetenzen erhalten. Auch die Frage, wieviel Personal- und Sachmittel die Senatsverwaltungen an die Bezirke abgeben, wird erst im Herbst geklärt sein.
Unter SPD-Kreisvorsitzenden herrscht daher die Sorge, daß erst die Verfassungsänderung durchgesetzt wird und die Bezirke später das Nachsehen haben. Sie wollen daher beim heutigen SPD-Sonderparteitag auf eine gleichzeitige Verabschiedung von Verfassungsänderungen und Ausführungsgesetzen drängen. Dies dürfte bis zum 26. März allerdings kaum zu schaffen sein.
In zwei gemeinsamen Sondersitzungen werden Rechts- und Innenausschuß die Verfassungsänderungen beraten. „Bei uns treffen stündlich neue Vorlagen ein“, sagte die grüne Rechtspolitikerin Renate Künast. Es sei „unverantwortlich, solche weitreichenden Dinge in nur zwei Wochen durchzuziehen.“ Dies sei einer Verfassungsänderung nicht würdig. Die Koalition habe mit dem 26. März einen künstlichen Zeitdruck geschaffen.
Ob die Zweidrittelmehrheit von 138 Stimmen für die Verfassungsänderung erreicht wird, ist noch nicht sicher. Die Fraktionen von SPD und CDU verfügen gemeinsam über 142 Stimmen, es dürfen daher höchstens vier Abgeordnete der Koalitionsfraktion dagegen stimmen. Gegenwärtig ist aber die Zustimmung von sieben Abgeordneten fraglich. Ob es gelingt, sie bis zur namentlichen Abstimmung umzustimmen, wird spannend bleiben bis zur letzten Minute. Dorothee Winden
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