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Kirchenbrand: Haftbefehl aufgehoben

Der mutmaßliche Brandstifter der Lübecker Vicelinkirche ist vorerst wieder auf freiem Fuß. Das Lübecker Landgericht hob gestern den Haftbefehl gegen den 20 Jahre alten Gärtnerlehrling auf, der seit dem 13. Juni 1997 in Untersuchungshaft saß. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung des Angeklagten hatten die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, weil keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehe. Auch die Gefahr einer möglichen Einflußnahme auf die Zeugen müsse als eher gering angesehen werden. Der Tatverdächtige soll in der Nacht zum 25. Mai 1979 mit einer Signalpistole einen Schuppen in Brand geschossen haben, von dem aus das Feuer auf die angrenzende Vicelinkirche übergriff. Die Kirche brannte völlig aus, es entstand ein Sachschaden von rund 1,5 Millionen Mark.

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