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Hoffnung auf doppelte Staatsbürgerschaft gedämpft

■ SPD-Politiker erwarten keine endgültige Entscheidung von nächster Beratung im Bundestag

Bonn (taz) – Die SPD tritt in der Frage der Staatsangehörigkeit auf die Euphoriebremse. Aus Kreisen der Fraktionsführung hieß es gestern, von der Beratung dieses Themas am 26. März im Bundestag sei keine dramatische Entscheidung zu erwarten. Über einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der die automatische deutsche Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Ausländerkinder der dritten Generation vorsieht, werde voraussichtlich nicht abgestimmt.

Mehrere SPD-Politiker hatten zunächst eine Abstimmung über die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts als Möglichkeit genannt, nach der Koalitionsniederlage beim Lauschangriff erneut die Spaltung von Union und Liberalen deutlich zu machen. Nun hieß es: „Diese ganze Sache ist viel zu hoch aufgepustet worden.“

Grund für die zerplatzten Träume ist die Geschäftsordnung des Bundestages. Danach können die Koalitionsparteien mit ihrer Geschäftsordnungsmehrheit Gesetzentwürfe des Bundesrates zurückweisen. Das hat der Bundestag bereits getan. Die SPD-Fraktion hat daher einen eigenen Antrag gestellt, in dem die Regierung aufgefordert wird, das Staatsangehörigkeitsrecht zu liberalisieren. Die Koalition kann aber mit ihrer Mehrheit verhindern, daß über diesen Antrag im Bundestag sofort in der Sache entschieden wird und ihn in die Ausschüsse delegieren. Für die FDP-Abgeordneten ist es leichter, für die Vertagung der Entscheidung zu stimmen, als gegen den Gesetzentwurf in der Sache, dem sie in wesentlichen Punkten zustimmen. Markus Franz

Kommentar Seite 12

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