■ Mißbrauch in rechten Kreisen befürchtet: Bayern verbietet „Mein Kampf“-Aufnahme
Berlin (dpa) – Die weitere Verbreitung einer CD des Berliner Schauspielers und Brecht- Schwiegersohns Ekkehard Schall mit Auszügen aus Hitlers „Mein Kampf“ ist vom Freistaat Bayern untersagt worden. Bayern beruft sich dabei auf eine „nicht hinnehmbare Urheberrechtsverletzung“. Bayern ist aufgrund einer alliierten Verfügung seit Kriegsende Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte an dem Buch, das in Deutschland bis heute öffentlich nicht zugänglich sein darf.
In der vergangenen Woche hatte bereits der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, die CD-Edition kritisiert. Dem Eulenspiegel-Verlag wurde von Bayern jetzt eine Frist bis morgen zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gesetzt. Darin muß sich der Verleger verpflichten, jede weitere Verbreitung der CD zu verhindern und die vorhandenen Exemplare „unverzüglich zu vernichten“.
„Allein die Person des Interpreten und Brecht-Schwiegersohns Ekkehard Schall sowie das innen liegende Informationsheft reichen nicht aus, um eine mißbräuchliche Verwendung der Doppel-CD in rechtsextremen Kreisen auszuschließen“, hieß es aus Bayern.
Der Verlag sagte, er wolle sein weiteres Vorgehen überdenken. Nach seinen Angaben wurden etwa 1.000 Exemplare der umstrittenen Doppel-CD hergestellt. Der Handel habe bisher nur 82 Exemplare vorbestellt, knapp 40 Exemplare seien in der vergangenen Woche zusätzlich verkauft worden. Außerdem wurden 200 Presseexemplare verschickt. Der Text des Buches „Mein Kampf“ ist seit 1991 auch im Internet abrufbar.
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