: Musterprozeß für Druckräume
Der Musterprozeß gegen den „FixStern“ist eingeleitet. Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit bestätigte gestern, daß die Klage eingereicht ist. Mit diesem Musterverfahren soll juristisch geklärt werden, ob Druckräume, in denen Junkies Drogen unter hygienischen Bedingungen konsumieren können, rechtmäßig sind. Genau davon geht die Justizbehörde aus. In einem Gutachten stellte sie im vergangenen Herbst fest, daß Gesundheitsräume eingerichtet werden können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Zum Beispiel eine ausreichende medizinische Versorgung. Anders sieht das die Staatsanwaltschaft. Da Junkies in Fixerstuben „Gelegenheit zum Konsum“gegeben werde, sei dies ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Prozeß wird vor dem Hamburger Landgericht geführt, soll notfalls jedoch bis vor den Bundesgerichtshof gehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen