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Musterprozeß für Druckräume

Der Musterprozeß gegen den „FixStern“ist eingeleitet. Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit bestätigte gestern, daß die Klage eingereicht ist. Mit diesem Musterverfahren soll juristisch geklärt werden, ob Druckräume, in denen Junkies Drogen unter hygienischen Bedingungen konsumieren können, rechtmäßig sind. Genau davon geht die Justizbehörde aus. In einem Gutachten stellte sie im vergangenen Herbst fest, daß Gesundheitsräume eingerichtet werden können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Zum Beispiel eine ausreichende medizinische Versorgung. Anders sieht das die Staatsanwaltschaft. Da Junkies in Fixerstuben „Gelegenheit zum Konsum“gegeben werde, sei dies ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Prozeß wird vor dem Hamburger Landgericht geführt, soll notfalls jedoch bis vor den Bundesgerichtshof gehen.

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