Streit um Uni-Gebühren eskaliert

■ SPD-Präsidium will Studiengebühren auf jeden Fall im Hochschulrahmengesetz verbieten. CDU-Länder für befristetes Verbot - aber nicht per Gesetz. Scheitert das neue Rahmenrecht?

Berlin (taz) – Die SPD wird im Streit um das Hochschulrahmengesetz (HRG) nicht nachgeben. Nach Informationen der taz hat das SPD-Präsidium sich dafür ausgesprochen, das für die Reform der Hochschulen so wichtige Gesetz nur dann mitzutragen, wenn es Studiengebühren verbietet. Heute tagt ein weiteres Mal der Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag, um einen Kompromiß über das selbstbezahlte Studium zu finden.

Bislang hatte es so ausgesehen, als werde der Koordinator der SPD-Länder, der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner, auch einem Kompromiß zustimmen: das Gebührenverbot nur für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren auszusprechen und dies nicht im HRG zu verankern, sondern unter den Ländern zu vereinbaren. Parteiintern war Zöllner dafür bei SPD-Hochschulpolitikern kritisiert worden.

Die CDU beharrt weiterhin auf ihrer Position. Der sächsische Wissenschaftsminister Hans-Joachim Meyer sagte zur taz, er halte ein bundesgesetzliches Verbot von Studiengebühren für verfassungswidrig. Es stelle einen Eingriff in die Kulturhoheit der Länder dar. Die SPD hingegen hält eine bundesweite Regelung aus „hochschulpraktischen Gründen“ für geboten. Ein „unkoordiniertes Erheben“ von Studiengebühren, das bereits jetzt zu beobachten sei, muß laut der SPD-Abgeordneten Edelgard Bulmahn verhindert werden: „Ein einzelnes Land wäre sonst isoliert.“

Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU) ließ gestern mitteilen, sein Land werde in jedem Fall an Studiengebühren festhalten. Dies werde auch nicht zurückgenommen, um die Bund-Länder-Gespräche zu einem Erfolg zu führen. Die Hochschulen „erheben für das Studium Gebühren“, heißt es im schwäbischen Hochschulgesetz. Die Gebühren in Höhe von 1.000 Mark pro Semester kommen durch eine Bonusregelung de facto aber erst vier Semester nach der Regelstudienzeit zum Tragen. Von Trotha sagte, er unterstütze ein befristetes Aussetzen der Gebühren bis zum Jahr 2001.

Können sich die Gebührenkontrahenten nicht einigen, steht das Hopchschulrahmengesetz als Ganzes auf der Kippe. Der Bundestag hatte das in den 70er Jahren erstmals formulierte Rahmenrecht novelliert. Das HRG führt neue Abschlüsse ein (Bachelor/Master), verkürzt das Studium und stellt die Zusammensetzung der Uni-Gremien weitgehend frei. Christian Füller