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Prozeßflut wegen Insolvenzrecht

■ Justizsenator rechnet mit Mehrkosten von 45 Millionen Mark

Die Regelung für überschuldete Haushalte im neuen Insolvenzrecht wird das Land ab dem kommenden Jahr voraussichtlich mehr als 45 Millionen Mark kosten. Allein die Justiz brauche für neue Stellen und Sachmittel nach bisheriger Schätzung über 38 Millionen Mark, erklärte Justizsenator Eckhart Körting (SPD). Körting erwartet wegen der Überschuldungsregelung eine Prozeßflut. Um diese zu bewältigen, würden 131 Stellen geschaffen, darunter 19 Richterstellen. „Wir rechnen in Berlin mit rund 100.000 überschuldeten Haushalten, für die das neue Recht in Frage kommt.“ Noch vor der Sommerpause solle das Abgeordnetenhaus das vom Senat eingebrachte Ausführungsgesetz beschließen.

Das neue Insolvenzrecht war nach jahrzehntelanger Diskussion entstanden. Eine wichtige und bislang im Konkursrecht nicht vorgesehene Regelung ist die Möglichkeit für überschuldete Personen, sich unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Schuldenlast zu befreien. Bislang konnten sie lebenslang belangt werden. Nach dem neuen Recht müssen zahlungsunfähige Verbraucher innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung mit einer Schuldnerberatungsstelle einen Entschuldungsplan aufgestellt haben. Diese Phase beginne frühestens am 1. Juli dieses Jahres. „Ich rechne damit, daß die Schuldenberatungsstellen überrannt werden“, sagte Körting. Erst wenn diese keine Einigung mit dem Gläubiger erreichten, könnten die Schuldner vor Gericht ziehen. „Ich rechne für den Januar mit einer nicht unerheblichen Anzahl von Verfahren.“ Insgesamt könnten in der nächsten Zeit mehr als 9.000 Verfahren auf die Gerichte zukommen. dpa

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