: Losbetrug lohnt nicht
■ Statt 10.000 Mark Gewinn gab es nur 2.700 Mark Strafe / Ein Bremer wurde verurteilt, weil er versuchte, die Bürgerpark-Tombola mit gefälschtem Los zu betrügen
Paul-Belo C. ist ein Pechvogel. Zuletzt ließ ihn ausgerechnet an der Gewinnausgabe der BürgerparkTombola das Glück im Stich. Dort hatte C. erst persönlich und nach einem Fehlschlag später über eine 90jährige gutgläubige Bekannte versucht, ein zum Gewinn umgeschriebenes Los einzulösen. Um 10.000 Mark sollte ihn der Coup bereichern – und zugleich die Schulden bei der ahnungslosen Seniorin begleichen. Doch der versuchte Betrug flog auf. Dafür und für die Manipulation am Los (Urkundenfälschung) wurde der 48jährige gestern vorm Amtsgericht zu 2.700 Mark Geldstrafe verurteilt.
Als „Skandal“ wertet C.'s Anwalt das Urteil, mit dem der Amtsrichter die Strafforderung des Staatsanwaltes übertraf. Ob sein Mandant, der wegen Handgreiflichkeiten im Zusammenhang mit seiner Ehekrise bereits gerichtsbekannt ist, in Berufung geht, ließ er zunächst jedoch offen. Richter Kornblum dagegen wertete das Urteil vor dem Hintergrund einer maximal möglichen sechmonatigen Haftstrafe als völlig angemessen.
Auch wenn der im Betrug erfolglose Angeklagte geständig gewesen sei, habe dieser immerhin zweimal versucht, seinem Glück auf illegale Weise nachzuhelfen.
Als unwiderlegbarer Beweis lagen dem Gericht die stümperhaft umgeschriebenen bunten Glückspapierchen vor. Außerdem eine akribische Auflistung offiziell gewinnbringender Glücksnummern im – polizeilich sichergestellten – Notizkalender des Angeklagten. Gegen den Angeklagten habe auch gesprochen, daß er ziemlich hartnäckig am unlauteren Vorhaben festhielt: „Spätestens nachdem der erste Versuch gescheitert war, hätten Sie darüber nachdenken sollen, was Sie tun. Stattdessen haben Sie auch noch eine alte Frau in die Sache hineingezogen“, sagte der Richter.
Der Missetäter, der beim ersten Betrugsversuch tatsächlich geflüchtet war, schwieg vor Gericht. „Weil er sich schämt“, erklärte sein Anwalt – und daß die Tat aus Not und Verzweiflung geschehen sei. Nach einer dramatischen Ehescheidung und deren finanziellen Folgen habe sein Mandant keinen anderen Ausweg gesehen. Nur deshalb sei er auf die Idee verfallen, die gezogenen Nieten mit Radiergummi, Schreibschablone und schwarzem Stift umzuschreiben.
„Eine traurige Geschichte“, sagt auch der Richter – und mahnt den Verurteilten, mit dem Bezahlen einer früher verhängten Geldstrafe keinesfalls aufzuhören. „Auch nicht, wenn Sie in Berufung gehen.“ ede
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