: Flora und Fauna gegen Emssperrwerk
■ Beamte des niedersächsischen Umweltministeriums halten geplantes Emssperrwerk für juristisch nicht durchsetzbar / Damit steigen die Klagechancen von Umweltverbänden
Beamte der niedersächsischen Umweltbehörden halten das geplante Sperrwerk in der Ems bei Emden/Ostfriesland für juristisch nicht durchsetzbar. Walter Feldt, im niedersächsischen Umweltministerium zuständig für Umweltverträglichkeitsprüfungen, erklärte im Gespräch mit der taz: „Das Emssperrwerk ist meines Erachtens mit der Flora-und-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union nicht vereinbar. Eine Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der europäischen Flora-und-Fauna Habitat-Richtlinie (FFH) ist mir für das Emssperrwerk nicht bekannt“. Schon lange gärt Unmut gegen das Emssperrwerk in den Umweltbehörden des Landes. Ihnen stinkt, daß die Politik des niedersächischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder (SPD) ihr jahrelanges Bemühen um den Umweltschutz zunichte zu machen droht.
Schröder hatte mit dem Chef der Papenburger Meyer-Werft, Bernhard Meyer, und dem Papenburger Bundestagsabgeordneten Rudolf Seiters (CDU) das Bauvorhaben forciert, um der Werft die Annahme von Aufträgen zum Bau großer Luxusfahrgastschiffe zu ermöglichen. Offiziell soll die Sperre in der Ems dem Küstenschutz dienen. Inoffiziell ermöglicht die Aufstauung der Ems der Meyer-Werft, große Luxusdampfer aus dem rund 50 Kilometer von der Küste entfernten Werfthafen ins offene Meer zu überführen.
Sollte das Emssperrwerk jetzt vom Europäischen Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen das FFH-Eurorecht abgeschmettert werden, so meinen Beamte aus der niedersächsischen Verwaltung, wären „aus politischen Gründen bewußt die bestehenden Arbeitsplätze der Meyer-Werft gegen die Wand gefahren worden.“
Die FFH-Richtlinie zum Schutz von wertvollen Natur- und Vogelreservaten schreibt zwingend vor, daß bei umweltbeeinträchtigenden Bauvorhaben in der Dimension des Emssperrwerkes nach Alternativen zum Bauzweck gesucht werden muß. „Über zehn Jahre, bis 1996, haben die niedersächsischen Behörden Vorlagen erarbeitet, die die teilweise Erhöhung der Emsdeiche als ausreichend für den Küstenschutz ausweisen. Dies ist im Generalplan –Küstenschutz' des Landes Niedersachsen dargestellt“, erklärt Walter Feldt.
Damit liefern die niedersächsischen Behörden selbst die Vorlage für ein gerichtliches Abschmettern des Emssperrwerkes als Maßnahme des Küstenschutzes. Angedrohte Klagen der Sperrwerksgegner können sich jetzt – um Erfolg zu haben – genau auf diesen Generalplan „Küstenschutz“ berufen.
Das Planfeststellungsverfahren zum Emssperrwerk ist noch nicht abgeschlossen. Ein Sprecher der Bezirksregierung Weser-Ems, der zuständigen Behörde für dieses Genehmigungsverfahren, sagt dazu: „Das Ganze ist mit vielen Problemen behaftet. Wir hoffen trotzdem, daß der Planfeststellungs-Beschluß im Juni oder Juli ergeht.“
Erst nach diesem Zeitpunkt können Klagen eingereicht werden. Anlieger des Sperrwerks warten bereits begierig darauf. Mit Unterstützung sämtlicher Umweltverbände, vom WWF bis zum Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) sind ihre Klagen schon an das zuständige Verwaltungsgericht Oldenburg adressiert.
T. Schumacher
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