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Vorzug für EU-Bürger bei Arbeitsvermittlung

Kassel (AP) – Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat dürfen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von den Arbeitsämtern bei der Arbeitsvermittlung bevorzugt werden. In der gestrigen Entscheidung hieß es weiter, wenn Ausländern aus Nicht-EU-Staaten innerhalb eines Jahres keine Arbeitsstelle vermittelt werden könne, so dürfe ihnen die Arbeitslosenhilfe entzogen werden. Das Gericht wies damit die Klage eines in Gießen lebenden Nigerianers ab, dem das Arbeitsamt nach einjähriger Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenhilfe entzogen hatte. (Az.: B 11 AL 75/97 R)

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