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Präsident und Senat ringen um die Macht

■ Der Akademische Senat der FU will keine Kompetenzen abgeben. Am Mittwoch soll eine Sondersitzung einen Kompromiß finden

An der Freien Universität (FU) stoßen die Pläne des Präsidiums, die Gremien zu entmachten, auf deren entschiedenen Widerstand. Präsident, Vizepräsidenten und Kanzler wollen künftig über den Haushalt, die Fachbereichsgliederung sowie die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen in nichtöffentlicher Sitzung allein entscheiden. Nur so läßt sich nach ihrer Ansicht jene Effizienz erreichen, die die größere Autonomie der Hochschulen künftig erfordert.

Bei den Studiengängen und der Einteilung der Fachbereiche hat bislang der Akademische Senat (AS) das letzte Wort, der zur Hälfte aus Professoren und je zu einem Sechstel aus wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeitern sowie Studenten zusammengesetzt ist. Über den Haushalt entscheidet das Kuratorium, in dem neben diesen vier Gruppen auch Politiker, Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind. Beide Gremien tagen öffentlich.

Die Uni-Leitung will sie künftig auf reine Beratungs- und Kontrollfunktionen beschränkt sehen. Im Gegenzug soll der Akademische Senat den Uni-Präsidenten mit einem konstruktiven Mißtrauensvotum abwählen können. Das ist von allen Vorschlägen der einzige, mit dem sich der Akademische Senat anfreunden kann. Das Recht zur Neugliederung der Fachbereiche und zur Entscheidung über die Studiengänge will er trotzdem behalten. Mit dem Kompetenzverlust eines reformierten Kuratoriums hingegen ist er einverstanden – wenn das Budgetrecht auf den Akademischen Senat übertragen wird.

Der Historiker Hagen Schulze verteidigt die Position der AS- Mehrheit mit der klassischen Parlamentarismuskonzeption, die das vornehmste Recht des Repräsentativorgans in der Haushaltsbewilligung sieht. Vizepräsident Gaehtgens dagegen hält es für einen Widerspruch, den Präsidenten mit der Abwahl durch ein Gremium zu bedrohen, an dessen Entscheidungen er ohnehin gebunden ist. Am kommenden Mittwoch will der Akademische Senat auf einer Sondersitzung nach einem Kompromiß suchen. Die letzte Entscheidung hat dann das Kuratorium.

Mit der neuen Satzung will die FU den Spielraum nutzen, den die „Erprobungsklausel“ des Berliner Hochschulgesetzes eröffnet. Demnach dürfen die Hochschulen zunächst für eine begrenzte Zeit „neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung erproben“, die vom bisherigen Gesetzestext abweichen.

Die Humboldt-Universität hat schon im vergangenen Jahr beschlossen, den Staatseinfluß stark zurückzudrängen. Dort tagt heute zum ersten Mal das neue Kuratorium, in dem keine Politiker mehr sitzen. Die Technische Universität hingegen hat sich noch keine neue Satzung gegeben. Ralph Bollmann

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