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NS-Recht wird Unrecht

■ Rechtsausschuß einigte sich. Gesetz soll heute vom Parlament verabschiedet werden

Bonn (AFP) – Alle Unrechtsurteile aus der Zeit des Nationalsozialismus sollen pauschal aufgehoben werden. Darauf hat sich nach jahrelangen Auseinandersetzungen der Rechtsausschuß des Bundestages geeinigt. Das Aufhebungsgesetz soll heute vom Parlament verabschiedet werden. Laut diesem Gesetzestext werden alle Urteile, die nach dem 30. Januar 1933 aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind, für nichtig erklärt. Dazu gehören auch Urteile gegen Deserteure und Homosexuelle. Zwischen 200.000 und 500.000 Urteile fallen unter das neue Aufhebungsgesetz.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird aufgeführt, daß eine Entscheidung aus politischen oder rassischen Gründen in der Regel bei Widerstandshandlungen gegen den Nationalsozialismus vorliegt. Darunter können demnach aber auch Urteile fallen, „in denen sich die Verurteilung gegen Personen gerichtet hat, die nach der NS- Ideologie als ,asozial‘ oder ,minderwertig‘ galten und Strafmaß wie Strafzweck auf deren Vernichtung ausgerichtet waren“. Der Rechtsausschuß ging deshalb davon aus, daß auch die aufgrund von Paragraph 175, 175a Reichsstrafgesetzbuch ergangenen Urteile gegen Homosexuelle erfaßt werden.

Paragraph 1 regelt als Generalklausel die pauschale Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen. Der Rechtsausschuß stellte ausdrücklich fest, daß in der Begründung zu Paragraph 1 ausgeführt sei, daß unter die aufgehobenen Urteile „insbesondere solche Urteile fallen, die aufgrund der Tatbestände ,Kriegsdienstverweigerung‘, ,Desertion/Fahnenflucht‘ und ,Wehrkraftzersetzung‘ ergangen sind, soweit sie auch im übrigen die Voraussetzungen der Aufhebung erfüllen“. Debatte Seite 12

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