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Kampfhunde-Gesetz ohne Biß

■ Verordnung zum Halten von "Kampfhunden" sieht einen Befähigungsnachweis erst bei "potentieller Gefahr" vor. In Brandenburg dagegen soll jeder Halter den Nachweis erbringen

Heiß diskutiert wird derzeit in Berlin und Brandenburg über „Kampfhunde“. In beiden Bundesländern wird an einer neuen Verordnung gearbeitet, nachdem in den vergangenen Wochen mehrere Erwachsene und Kinder angefallen oder getötet wurden. Während Brandenburg einen generellen Befähigungsnachweis sowie ein Mindestalter von 18 Jahren, ein lupenreines Führungszeugnis und eine ausbruchssichere Unterbringung der Tiere fordert, zeigt Berlin wenig Biß: Die Gesundheitsverwaltung will sich darauf beschränken, den Nachweis nur bei „bei potentieller Gefährdung“ einzufordern oder wenn der Halter straffällig geworden ist. „Der Kauf oder Besitz kann nicht an einen Befähigungsnachweis gekoppelt werden“, sagte gestern Pressesprecher Cristoph Abele. Es müsse umgekehrt sein. „Wer auffällig wird, muß den Nachweis erbringen.“

Nach Angaben von Abele sprechen rechtliche Gründe gegen einen generellen Befähigungsnachweis. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster sei es aus „hoheitlichen Gründen“ nicht möglich, wie ursprünglich geplant den Tierschutzverein die Befähigung erteilen zu lassen. Statt die Zuständigkeit an das Veterinäramt zu delegieren – wie in Brandenburg –, soll nun ein Amtstierarzt die Bescheinigung des Tierschutzvereins bestätigen. Weitere Unterschiede der Verordnungen: Während Berlin nur von „gefährlichen Hunden“ spricht, werden im Brandenburger Entwurf Rassen wie Pitbull oder American Staffordshire namentlich aufgeführt. Bei nicht genannten Rassen haben die Halter zudem die Pflicht, deren Harmlosigkeit nachzuweisen. Die Gesundheitsverwaltung begründet ihren Entwurf damit, daß bei einer namentlichen Aufführung andere Rassen diskriminiert werden würden. „Nicht nur Pitbulls sind zur Abrichtung zum Kampfhund geeignet“, so Sprecher Abele.

Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums müssen Halter, die jetzt schon einen „Kampfhund“ haben, den Befähigungsnachweis rückwirkend erbringen – soweit sie erfaßt sind. In Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium soll die Verordnung spätestens übernächste Woche in Kraft treten. Die Berliner Verordnung soll nach Angaben von Gesundheitssenatorin Beate Hübner (CDU) kommende Woche unterzeichnet werden. Hübner wies gestern Kritik zurück, die eineinhalbjährige Bearbeitungsdauer der Verordnung zeige, daß die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst genommen würden. Bereits jetzt bestehe ein Schutz durch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), sagte sie. Barbara Bollwahn

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