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BVerfG lehnt Anordnung wegen Gysi-Bericht ab

■ Karlsruher Richter entscheiden Klage Gregor Gysis (PDS) nur in der Hauptsache

Freiburg (taz) – Der Bundestag darf Gregor Gysi vorerst als Stasi- Mitarbeiter bezeichnen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem gestern bekanntgemachten Beschluß. Gysi wollte eine einstweilige Anordnung erwirken, damit der von ihm für „wahrheitswidrig“ gehaltene Bericht des Immunitätsausschusses erst gar nicht gedruckt werden kann. Jetzt hofft Gysi auf die Entscheidung in der Hauptsache. Für den 30. Juni hat das Verfassungsgericht eine mündliche Verhandlung zum „Fall Gysi“ angesetzt. Bis Ende Juli will Karlsruhe ein Urteil sprechen.

Das Gericht hatte eine einstweilige Anordnung mit dem Argument abgelehnt, daß der Inhalt des Ausschußberichts für die Öffentlichkeit nichts grundsätzlich Neues beinhalte. Schon mehrfach hätten die Medien berichtet, daß der Immunitätsausschuß Gysi für einen Stasi-Kollaborateur halte. PDS- Sprecher Reents zeigte sich empört: „Ständig werden vertrauliche Ausschußunterlagen der Presse zugespielt. Und jetzt wird dieses rechtswidrige Verhalten in Karlsruhe auch noch als Argument gegen Gysis Antrag verwendet.“

1996 hatten die Richter das Stasi-Überprüfungsverfahren für zulässig erklärt. Sie verwehrten dem Bundestag aber bloße „Mutmaßungen“. Hierauf beruft sich nun Gysi, der im Bonner Bericht nur „unbewiesene Behauptungen“ erkennen kann. Es ist allerdings offen, ob das Gericht im Juni in die Details seines Falles einsteigen wird. Möglich ist auch, daß sich Karlsruhe darauf zurückzieht, der Bundestag müsse selber wissen, ob er die von Karlsruhe aufgestellten Anforderungen eingehalten hat. (Az.: 2 BvE 2/98) Christian Rath

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