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Verkäuferinnen gegen Sonntagsarbeit

■ Klage wegen Sonderregelung zum Ladenschlußgesetz

Zwei Verkäuferinnen klagen gegen die vom Bremer Senat genehmigten Geschäftsöffnungen an bestimmten Sonntagen. Die Gewerkschaft Handel, Banken, Versicherungen (HBV) unterstützt zudem eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG). Damit soll der Arbeitssenator zur Rücknahme der Ausnahmeregelung für das kommende Wochenende gezwungen werden.

Streitpunkt ist eine Verordnung des Senats vom März, wonach Einzelhandelsgeschäfte trotz Sonntagsöffnung am vorhergehenden Samstag bis 16.00 Uhr öffnen dürfen. Nach dem Arbeitsschutz müßten jedoch Läden, die am Sonntag öffnen, am Samstag spätestens um 14.00 Uhr schließen, sagt die HBV. Das Arbeitsressort hatte dagegen erklärt, der Schutz der ArbeitnehmerInnen sei gewährleistet, wenn diejenigen, die am Sonntag arbeiten müßten, am Vortag nur bis 14.00 Uhr beschäftigt würden.

Ein Sprecher des OVG sagte, das Gericht werde nicht mehr in dieser Woche entscheiden. Es sei aber auch nachträglich eine Entscheidung in Fällen möglich, in denen eine „Wiederholung droht“. Nach Angaben des Arbeitsressorts sind weitere Sonntagsöffnungen auch im Juli, im September und im Oktober vorgesehen. Davon sind laut HBV rund 5.000 ArbeitnehmerInnen betroffen. dpa

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