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Nach dem Joint gibt's keine Lehrstelle

■ Drogen-Screening gehört bei immer mehr Großbetrieben zur Einstellungsuntersuchung. Test auch bei Gewerkschaften umstritten

Hannover (taz) – „Eine Rechtsgrundlage für Drogentests am Arbeitsplatz gibt es nicht“, sagt Gunter Meyer. Dennoch ist der Gewerkschaftssekretär, der beim Hauptvorstand der IG Chemie für das Thema Drogen zuständig ist, überzeugt: „In fast allen Betrieben der Großchemie ist der Quercheck auf illegale Drogen bereits Teil der Einstellungsuntersuchung, der sich alle Bewerber um einen Ausbildungsplatz unterziehen müssen.“

Bei einem solchen „Quercheck“ wird das Blut der Lehrstellenbewerber auf Spuren von Cannabisprodukten genauso untersucht wie auf Opiate, Kokain und Amphetamine, also die Wirkstoffe der Modedroge Ecstasy. Üblich ist dieses Drogen-Screening inzwischen nicht nur in der Chemiebranche, sondern auch in einer Reihe von Großbetrieben der Metallindustrie.

Bei Thyssen Krupp Stahl haben Unternehmensleitung und Betriebsrat kürzlich eine Vereinbarung abgeschlossen, die bei jedem Bewerber um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einen Drogentest vorsieht. Bei Niedersachsens größtem privaten Arbeitgeber, der Volkswagen AG, gibt es zwar keine solche Vereinbarung, doch werden dort schon seit 1992 alle Lehrstellenbewerber nicht nur auf Herz und Nieren, sondern auch auf den Genuß von Haschisch oder Ecstasy geprüft.

Bei VW insistiert man, das Drogen-Screening sei freiwillig. In Wahrheit ist der Test nur genauso freiwillig wie auch die Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. „Den künftigen Azubis wird schriftlich mitgeteilt, daß im Rahmen der Einstellungsuntersuchung routinemäßig auch der Test vorgesehen ist“, sagt Gunter Meyer. Wer den Test verweigert, verweigert auch die Untersuchung und kann den Ausbildungs- oder Arbeitsplatz abschreiben.

Allerdings sind auch im Gewerkschaftslager die Drogentests umstritten. Die IG Metall lehnt das routinemäßige Drogen-Screening als ein unzulässiges Selektionsverfahren ab. „Da hat einer vor vier Wochen das letzte Mal eine Haschischzigarette geraucht, und schon ist er aussortiert“, sagt die Drogenbeauftragte in der Frankfurter IG-Metall-Zentrale, Waltraut Schäfer. Klammheimlich würden die Arbeitgeber versuchen, das Drogen-Screening zur Routine zu machen. Ob die Betriebsräte die Tests bei Einstellungsuntersuchungen verhindern könnten, sei allerdings umstritten. Die Bewerber um Ausbildungs- oder Arbeitsplätze seien eben noch keine Betriebsangehörigen und der Betriebsrat nach dem Gesetz nur die Interessenvertretung der Beschäftigten.

Gunter Meyer von der IG Chemie weiß von Großbetrieben, bei denen „bis zu 20 Prozent der Bewerber um einen Ausbildungsplatz durchgefallen sind, obwohl der Test schriftlich angekündigt war“. Dennoch ist seine Gewerkschaft keineswegs gegen die Tests. Gemeinsam mit dem Verband der chemischen Industrie und der Berufsgenossenschaft Chemie propagiert die Chemiegewerkschaft inzwischen Stichprobentests auf Drogenkonsum sogar bei langjährig beschäftigten Chemiewerkern. „Daß das Personal in Atomkraftwerken drogenabstinent sein muß, sieht jedermann sofort ein“, sagt Meyer. Es gebe aber auch chemische Produktionsanlagen, die sensibel zu behandeln seien. Jürgen Voges

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