: Längere Frist für Wohnungssteuer
■ Steuererklärung über die Zweitwohnung jetzt bis 30. Juni möglich
Wieder Trubel um die ungeliebte Zweitwohnungssteuer: Die Frist für die Steuererklärung wurde vom 31. Mai auf den 30. Juni verlängert. Das erklärte gestern Dirk Wildt, Sprecher von SPD-Finanzsenatorin Annette Fugmann- Heesing, gegenüber Radio 88,8. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Finanzämter die Erklärungen samt den Bescheinigungen der Meldeämter darüber akzeptieren, ob eine Zweitwohnung besteht.
Die Steuer müssen alle zahlen, die in Berlin einen Zweitwohnsitz haben – auch solche EinwohnerInnen, deren Hauptwohnsitz in der Stadt liegt. Sie war Ende 1997 von SPD und CDU beschlossen worden. Kurz vor Ablaufen der Erklärungsfrist regt sich aber Unmut in der Bevölkerung gegen die „unsoziale“ Abgabe. Auch manche Abgeordnete sehen erst jetzt die Folgen ihrer damaligen Abstimmung. Bündnis 90/Die Grünen, die das Fehlen einer Härtefallklausel bemängeln, fordern die Verlängerung der Frist um ein Vierteljahr. koch
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