■ Treuhand-Vertragsstrafen sind rechtens: Investoren im Osten müssen Zusagen einhalten
Karlsruhe (dpa) – Die Praxis der Treuhandanstalt, Investoren in Ostdeutschland mit Vertragsstrafen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu Investitionen anzuhalten, ist rechtmäßig. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern veröffentlicht. Wer von der Treuhand Grundstücke oder Unternehmen gekauft und dabei verbindlich zugesagt hat, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu investieren, muß die für den Fall der Nichteinhaltung vereinbarte Strafe auch dann zahlen, wenn die Wirtschaft sich schlechter als vorhergesehen entwickelt hat, befand der BGH.
Im vorliegenden Fall hatte die Treuhand 1992 ein Grundstück an eine Firma verkauft, die sich dazu verpflichtete, 52 Arbeitsplätze bis 1994 zu schaffen und 1,5 Millionen Mark bis Ende 1995 zu investieren. Für jeden unbesetzten Arbeitsplatz sollte die GmbH eine Vertragsstrafe von 20.000 Mark jährlich zahlen, für unterlassene Investitionen die Differenz zwischen tatsächlich ausgegebener und zugesagter Summe.(Az.: V ZR 6/97)
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