piwik no script img

BGH hebt Freispruch für Hooligan auf

Karlsruhe (AP) – Wegen versuchter Anstiftung zum Mord und zu besonders schwerer Brandstiftung muß sich ein 19jähriger Hooligan zum zweiten Mal vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hob in einem gestern veröffentlichten Beschluß den Freispruch aus der ersten Instanz auf. Der Mann hatte bei einem Zechgelage vergeblich versucht, zwei Freunde zu einem Brandanschlag auf ein nahe gelegenes Ausländerwohnheim zu überreden. Er war freigesprochen worden, weil nicht sicher angenommen werden konnte, daß er sein Gerede ernst gemeint habe. Der BGH erklärte, es reiche für eine Verurteilung aus, wenn der Anstifter mit der Möglichkeit rechne, daß seine Aufforderungen ernst genommen werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen