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Tierversuche erlaubt

■ Schleswig-Holstein wird Experimente mit 124 Schweinsaffen nicht verhindern

Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat keine Möglichkeit, die umstrittenen Tierversuche mit Affen zu verhindern. Das habe eine rechtliche Prüfung ergeben, teilte das Ministerium gestern mit. Denn das Versuchslabor muß die Experimente überhaupt nicht von der Behörde genehmigen lassen, sondern sie nur anmelden.

Das hat das „Laboratorium für Pharmakologie und Toxikologie“ bereits im Januar getan. An 124 Hundsaffen aus China sollen auf Gut Löhndorf bei Wankendorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) neue Medikamente zur Behandlung von Herzinfarkten und Schlaganfällen getestet werden. Derartige Langzeituntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben; andere Wirbeltiere als Affen – beispielsweise Hunde oder Schweine – eignen sich angeblich nicht für die Experimente.

Das Labor konnte also „die Unerläßlichkeit dieser Tierversuche, der Tierart und der Anzahl der Tiere ausführlich und nachvollziehbar“ beweisen, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Das Veterinäramt habe zudem das Firmengelände und die Eignung der Forscher überprüft und sich von der medizinischen Versorgung überzeugt. Tierschützer haben dennoch mehrmals gegen die Versuche protestiert.

Auch die Kieler Landesregierung will weiter versuchen, Tierversuche abzubauen. In den vergangenen neun Jahren sind die Experimente in Schleswig-Holstein bereits um etwa 50 Prozent reduziert worden. 1989 wurde mit mehr als 32.000 Tieren experimentiert, 1997 waren es „nur“ noch 16.100. Über 90 Prozent der Versuche befaßten sich mit Mäusen, Ratten und Meerschweinchen. Vereinzelt wurden auch Hunde, Katzen, Schweine, Kaninchen, Ziegen, Schafe, Rinder, Vögel und Fische eingesetzt. Nur einmal gab es einen Versuch mit 82 Affen. lno

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