: Bitte wenden Sie sich an den Rechtsnachfolger
■ VW sieht sich für Forderung jüdischer Zwangsarbeiter nach Entschädigung nicht zuständig
Wolfsburg (dpa) – Volkswagen hat die Forderungen von 30 ehemaligen jüdischen Zwangsarbeitern nach Entschädigung zurückgewiesen. Eine direkte Entschädigung für Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus sei für VW und andere betroffene Unternehmen „nach der bisherigen Rechtslage nicht möglich“, sagte VW-Vorstand Klaus Kocks gestern. Ansprüche müßten an die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des NS-Regimes gestellt werden. Zwangsarbeiter gelten nach dieser Interpretation allein als Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch den NS- Staat.
Die 30 Holocaust-Überlebenden lassen derzeit eine Klage gegen VW vorbereiten. Sie haben zwischen 1944 und 1945 zwangsweise bei VW in Wolfsburg gearbeitet und wollen nach Angaben für nicht ausgezahlte Löhne eine Entschädigung haben. Sie beläuft sich pro Arbeiter auf 4.000 Mark für jeden Monat.
VW-Sprecher Kocks sagte, VW sei sich seiner historischen Verpflichtung bewußt. Das Unternehmen habe in den vergangenen zehn Jahren 25 Millionen Mark für karitative Einrichtungen in den Heimatländern der ehemaligen Zwangsarbeiter ausgegeben. Zahlungen seien an wissenschaftliche Forschungen und in die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Zwangsarbeit gegangen.
Eine mehrjährige, von VW unterstützte Forschungsarbeit des Historikers Hans Mommsen war zu dem Ergebnis gekommen, daß bei VW während des Zweiten Weltkriegs rund zwei Drittel der Beschäftigten Zwangsarbeiter waren. In den beiden letzten Jahren des Krieges gehörten dazu mehr als 1.500 Juden, meist Frauen.
Der Gesamtbetriebsrat von VW hat unterdessen für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter einen Bundesfonds gefordert. An ihm sollen sich alle Unternehmen der deutschen Industrie beteiligen, die während des Nationalsozialismus Zwangsarbeiter verpflichtet hätten. Der Geschäftsführer des VW-Gesamtbetriebsrates, Hans-Jürgen Uhl, nannte eine entsprechende Regelung jedoch eine staatliche Aufgabe.
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