: Mehr Ehrenschutz verlangt
■ Ministerpräsident will sich mit BGH-Urteil zu Stasi-Zitat nicht abfinden
Berlin (taz) – Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) will gegen das Urteil angehen, dem zufolge er als Stasi-Mitarbeiter bezeichnet werden darf. Nach einer am Dienstag ergangenen entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärte Stolpe, die Verleumdung des politischen Gegners dürfe nicht Vorfahrt vor dem persönlichen Ehrenschutz haben. Er wolle sich mit diesem Urteil nicht abfinden. In Kreisen der brandenburgischen Staatskanzlei hieß es, auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht sei möglich.
Der BGH hatte am Dienstag entschieden, der Berliner CDU- Politiker Uwe Lehmann-Brauns dürfe weiterhin äußern, daß Stolpe als „IM Sekretär über 20 Jahre in Diensten der Staatssicherheit tätig“ gewesen sei. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Urteil habe ihn „sehr betroffen“ gemacht, weil der Eindruck entstehen könnte, nun hätte „eines der obersten Gerichte unseres Landes geurteilt, Stolpe habe 20 Jahre lang der Stasi zugetragen“, sagte der frühere DDR-Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer. Er glaube nicht, daß zwischen der Meinungsfreiheit und dem Urteil über einen Menschen unterschieden werde.
Vor dem BGH ging es vor allem um die Frage, ob Lehmann-Brauns' Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil einzustufen ist. Wäre sie eine Sachaussage, hätte der CDU-Politiker den Wahrheitsgehalt belegen müssen. Bei einem Werturteil sind die Grenzen dagegen großzügiger.
Das Gericht wählte einen eleganten Mittelweg. Weil die Sachaussage als Grundlage für eine Meinungsäußerung gedient habe, so der Bundesgerichtshof, sei sie vom Schutz der Meinungsfreiheit mitumfaßt. Christian Rath (Az: VI ZR 205/97)
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