Kommentar: Asylverfahren bizarr Einzelfall
■ Politische Gefahren schwer zu deuten
Asylverfahren gehören wohl zum bizarrsten, was die deutsche Rechtsprechung zu bieten hat. Obwohl Charles Eggley jetzt als politischer Flüchtling anerkannt ist, ändert das nichts. Im Gegenteil: In seinem Verfahren wurde einmal mehr offensichtlich, wie schlecht juristische Kriterien geeignet sind, politisches Handeln zu bewerten – noch dazu, wenn es unter den Bedingungen einer Diktatur stattfindet, die sich mit Hilfe eines unberechenbaren Militärapparates an der Macht hält wie in Togo. Daran zweifelt ja nicht einmal das deutsche Außenministerium.
Man muß die Richter manchmal bedauern, wenn sie versuchen sollen, politisches Handeln und daraus resultierende Gefährdung auszudeuten, wo sie unter völlig anderen kulturellen Vorzeichen stattfindet. Mehr noch aber gehört die Aufmerksamkeit den Asylsuchenden. Für sie kann eine Richterentscheidung das Himmelfahrtskommando bedeuten.
Charles Eggley hatte Glück. Der weltgewandte Mann konnte sich jedenfalls seinem Anwalt erklären. Sonst wäre der verschwundene Kopf eines enthaupteten Soldaten um ein Haar sein Fallstrick geworden. Die Richter mußten glauben, daß er der Auslöser für eine Flucht war, die durch und durch politisch motiviert ist. Ein klassischer Asylgrund – falls deutsche Richter die politische Bedeutung eines verschwundenen Kopfes verstehen. Eva Rhode
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