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■ Streit um „Bunte“Folgt Strafanzeige auf die „FAZ“-Anzeige?

Berlin (taz) – Die Schlammschlacht über FAZ-Anzeigen zwischen Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover einerseits und der Bunten andererseits könnte wiederum zu Prozessen führen. Der Prominenten-Anwalt Matthias Prinz sagte gestern auf taz-Anfrage, er prüfe, ob die Aussagen von Bunte-Chefin Patricia Riekel in einer ganzseitigen FAZ- Anzeige „strafrechtlich relevant“ seien.

Riekel hatte den Vorwurf der Adeligen, ein Bericht sei frei erfunden, als „frech und falsch“ zurückgewiesen. Zudem hatte sie davon gesprochen, Prinz und Prinzessin riefen zum Boykott gegen ihr Blatt auf, und berichtet, Ernst August habe durch „nächtliche Drohanrufe“ bei einem Vorstandsmitglied des Burda-Verlags versucht, die freie Berichterstattung zu verhindern. Rechtsanwalt Matthias Prinz sagte, er prüfe nun, ob das den Straftatbestand der üblen Nachrede erfülle.

Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover hatten sich darüber empört, daß die Bunte auf eine von ihnen erstrittene Gegendarstellung auf der Titelseite vergangene Woche direkt geantwortet und einen Todesfall auf einem Jagdschloß erneut aufgegriffen hatte.

Prinz hält das Anknüpfen an der Gegendarstellung offenbar nicht direkt für angreifbar. Es sei aber im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren um eine Geldentschädigung bedeutend: „Wenn jemand eine Gegendarstellung erst nach Monaten bringt und erneut nutzt, um Profit zu machen, ist das bei Entschädigungen erhöhend zu bewerten.“ Dies habe der Bundesgerichtshof schon einmal im November 1994 festgestellt. Matthias Prinz wies weiter den Vorwurf der Bunten zurück, seine Mandanten kämpften gegen die Pressefreiheit: „Was die Pressefreiheit tangiert, ist unwahre Geschichten zu veröffentlichen und nicht richtigzustellen.“

Hingegen sagte Burda-Vorstandsmitglied Robert Schweizer gestern der taz, Rechtsanwalt Prinz profitiere von einer ständigen Fortsetzung des Streits mit seinem Verlag: „Je mehr gestritten wird, desto besser für ihn“, sagte Schweizer. Georg Löwisch

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