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Air France muß zittern

■ Gericht: Beihilfen waren nicht legal

Karlsruhe (taz) – Air France muß um Staatshilfen in Milliardenhöhe bangen. Gestern hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg eine Entscheidung der Brüsseler EU-Kommission, die im Juni 1994 Staatshilfen in Höhe von umgerechnet sechs Milliarden Mark genehmigt hatte, aufgehoben. Weil das EuG seine Entscheidung aber nur mit der mangelhaften Argumentation der Kommission begründete, ist aber denkbar, daß die französische Fluggesellschaft das Geld doch behalten kann.

Das französische Staatsunternehmen Air France kriselt seit Jahren. Immer wieder sieht sich der Staat genötigt, neues Kapital zuzuführen, um die laufenden Verluste auszugleichen. Weil das den Wettbewerb verzerrt, sind solche Beihilfen im Prinzip unzulässig. Die Kommission genehmigte die Staatshilfe im Jahr 1994 dennoch, weil sie mit einem strengen Umstrukturierungsplan verbunden war. Konkurrenzunternehmen wie British Airways und KLM hatten in Luxemburg gegen die Kommissionsentscheidung geklagt. Gestern, fast vier Jahre später, kam das Gericht zu dem Ergebnis, daß die Kommission die Entscheidung nicht ausreichend begründet habe. So habe Air France mit der Beihilfe 17 neue Flugzeuge gekauft. Hier hätten die Wettbewerbshüter genau darlegen müssen, warum das eine Strukturmaßnahme und keine (unzulässige) Betriebsbeihilfe sei.

Die Kommission kann binnen zwei Monaten beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen das Urteil einlegen. Verzichtet sie auf Rechtsmittel, kann die Kommission versuchen, ihre Entscheidung besser zu begründen, oder eine Rückzahlung des Geldes verlangen. Bereits vor zwei Jahren hatte es Ärger um die Air-France-Beihilfe gegeben. Mehrere Airlines hatten sich in Brüssel beschwert, Air France halte sich nicht an die von der Kommission auferlegten Bedingungen, sondern nutze die Subventionen für Preisdumping. Die EU-Kommission gab dennoch grünes Licht. (Az.: T-371/94) Christian Rath

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