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Ungenügend begutachtet

■ Anschlag auf St. Vicelinkirche in Lübeck: neues Brandgutachten

Im Prozeß um den Brandanschlag auf die katholische St. Vicelinkirche in Lübeck wird es ein neues Brandgutachten geben. Die Verteidigung des wegen schwerer Brandstiftung angeklagten inzwischen 20jährigen Gärtnerlehrlings erreichte gestern vor dem Lübecker Landgericht, daß ein weiterer Brandsachverständiger gehört wird. Bei dem Brand in der Nacht zum 25. Mai 1997 wurde das gesamte Inventar der Kirche zerstört. Es entstand ein Schaden von rund 1,5 Millionen Mark.

Begründet wurde der zehn Seiten lange Antrag der Verteidigung damit, daß das im Mai vorgelegte Brandgutachten des Landeskriminalamtes Kiel ungenügend sei. Kritisiert wurde vor allem, daß in diesem Gutachten weder die Ursache des Feuers, noch Brandentwicklung und –dauer einwandfrei nachgewiesen wurden. Außerdem sei bei aufgetretenen Zweifeln keine entsprechende Anschlußuntersuchung vorgenommen worden. Die von dem Sachverständigen theoretisch angeführten Beispiele zur Entstehung des Brandes seien bereits durch die tatsächlichen Begebenheiten widerlegt.

Die Verteidigerin bewertete das Gutachten insgesamt als „unbrauchbar“ und kritisierte in diesem Zusammenhang auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft. Es sei befremdend, daß weder die Kammer, noch die Anklagebehörde auf Widersprüche reagiert hätten – vielmehr habe man die Gegebenheiten ohne Nachfrage akzeptiert.

Nach über einstündiger Beratung gab der Vorsitzende Richter Rolf Wilcken bekannt, daß die Kammer dem Antrag entsprechen werde. Auch das Gericht habe in einigen Punkten „Probleme“ mit dem ersten Gutachten. Nun soll ein Brandsachverständiger aus Preetz gehört werden. dpa

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