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Zu wenig Unabhängigkeit

■ Generalstaatsanwälte weiterhin wählen

Vor einem Angriff auf die Unabhängigkeit der Generalstaatsanwälte in der Hauptstadt hat der oberste Ankläger Dieter Neumann eindringlich gewarnt. „Ein Generalstaatsanwalt soll gerade nicht die politischen Ansichten und Ziele einer Regierung, sondern das Recht durchsetzen“, betonte der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht.

Manchmal müsse das sogar gegen die Regierung geschehen. Damit reagierte Generalstaatsanwalt Neumann auf Pläne, der Innen- und Justizverwaltung des Senats, die bisher vom Abgeordnetenhaus gewählten Generalstaatsanwälte zu politischen Beamten zu machen.

Dann würde ein Generalstaatsanwalt allein vom Senat ernannt und könnte auch vom Senat ohne Einschaltung des Parlaments entlassen werden. Bisher ist eine Entlassung nur durch Beschluß des Abgeordnetenhauses möglich. ADN

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