: Bauherren in der Pflicht
■ 25 Bauarbeiter verunglückten im vergangenen Jahr auf Berliner Baustellen
Bauherren werden künftig erstmals für die Sicherheit auf ihren Baustellen in die Pflicht genommen. Bei Bauvorhaben, die mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigen und mehr als 500 Tage dauern, müssen sie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoodinator einsetzen. Dieser trägt die Verantwortung für alle auf den Baustellen tätigen Arbeiten, betonte gestern Gesundheitssenatorin Beate Hübner (CDU). Damit sei der Bauherr für die Koordination verantwortlich. Bisher waren das die jeweiligen Arbeitgeber. Die Einrichtung des Koordinators, so Hübner weiter, sei der Kernpunkt der neuen EU-Baustellenverordnung. Diese gelte seit dem 1. Juli auch in Deutschland.
Eine Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen ist dringend notwendig. Noch immer ist die Unfallhäufigkeit hier mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Allein 1997 sei es auf Baustellen zu 25 tödlichen Unfällen gekommen, so viele wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Insgesamt ereigneten sich 18.839 Arbeitsunfälle. Verantwortlich dafür sei, so Hübner, der verschärfte Wettbewerb unter den Baufirmen und der damit zusammenhängende Termindruck.
Neben dem neuen Sicherheitskoordinator sieht die neue Verordnung eine Reihe von Verbesserungen im Arbeitsschutz vor, darunter die sicherheitstechnische Unterweisung von ausländischen Arbeitern in deren Muttersprache. Zudem müssen nach dem neuen Erlaß Bauvorhaben der genannten Größenordnung zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle beim Landesamt für Arbeitsschutz angekündigt werden. Vorgeschrieben sei auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der bereits in der Planungsphase vorliegen muß.
Bei Verstoß gegen die neuen Richtlinien können von der Senatsverwaltung Bußgelder erhoben werden. Diese sollen sich an der finanziellen Einsparung orientieren, die der Bauherr durch das Weglassen einer Schutzbestimmung erlangt hat. Bei vorsätzlichem Handeln und einer daraus entstehenden Gesundheitsgefährdung eines Bauarbeiters kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Mögliche Strafe für fehlende Sicherheitsvorkehrungen: bis zu einem Jahr Gefängnis. ADN/dpa/taz
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