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■ Baden-Württemberg zieht Semestergebühr für Unis vorerst zurück

Stuttgart (dpa) – An Baden- Württembergs Hochschulen werden bis auf weiteres keine Rückmeldegebühren mehr erhoben. Das kündigte Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU) gestern an. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden, durch die mit dem Haushaltsstrukturgesetz 1997 eingeführte Gebühr von 100 Mark pro Semester und Student habe das Land seine Gesetzgebungskompetenz überschritten. Über die Verfassungsmäßigkeit des Universitätsgesetzes muß nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

„Bis zu dieser endgültigen Entscheidung gilt zwar das Gesetz, doch müssen die Gebühren solange nicht mehr bezahlt werden“, sagte von Trotha. Bereits gezahlte Beträge für das kommende Wintersemester würden allerdings einbehalten. „Was gezahlt ist, ist gezahlt“, sagte der Minister. Sollten die Karlsruher Richter die Rückmeldegebühren als verfassungswidrig ansehen, rechnet er mit einem Haushaltsloch von jährlich rund 40 Millionen Mark für seine Behörde. Der Richterspruch habe ihn hart getroffen, sagte von Trotha. Mit der Gebühr habe man nicht abkassieren wollen, sondern sie sei „ein moderater Solidarbeitrag zum immensen Bedarf der Hochschulen“ und vertretbar wegen der „großen Haushaltsnot“.

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