piwik no script img

■ SurfbrettNachilfeunterricht für Münchner Richter

Auch Ulrich Sieber, der Hauptverteidiger des verurteilten ehemaligen CompuServe-Geschäftsführers Felix Somm, hat einen Kommentar zu den schriftlichen Urteilsgründen des Münchener Amtsgerichts veröffentlicht. Der Text ist unter www.beck.de/mmr abrufbar und Pflichtlektüre. Der Fall Somm sei eine „Weichenstellung“ für die Entwicklung der Kommunikations- und Informationstechnik in Deutschland, schreibt Sieber. Sogar die Bonner Regierung atmete auf, käme er mit seinen Argumenten bei der Berufungsinstanz durch. Noch schöner wäre, wenn das, was Sieber aus dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz herausliest, dort ebenso eindeutig formuliert wäre. niklaus@taz.de

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen