: Extreme weiter verboten
■ Bundesverwaltungsgericht bestätigt Urteil gegen Hamburger „Nationale Liste“
Berlin (epd) – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat im Grundsatz das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Nationale Liste“ bestätigt. Damit schlossen sich die Bundesrichter einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Hamburg an, gegen das die Vereinigung Beschwerde eingelegt hatten, teilte das Bundesverwaltungsgericht gestern mit. Die „Nationale Liste“ und zwei Vorstandsmitglieder wollten mit ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erreichen, daß die Revision gegen ein entsprechendes OVG-Urteil zugelassen wird. (Az: BVerwG 1B75.98)
Die Hamburger OVG-Richter hatten in ihrer Entscheidung das vom Senat der Hansestadt verhängte Vereinsverbot, gegen das die „Nationale Liste“ klagte, bestätigt. Die Vereinigung sei nach Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt. Sie verfolge das Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, hieß es zur Begründung. Mit dem Urteil hatte das OVG Anfechtungsklagen gegen das Vereinsverbot abgewiesen und keine Revision zugelassen. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes, das über die Zulassung der Revision entscheiden sollte, wäre diese nur möglich, wenn die Rechtssache von „grundsätzlicher Bedeutung“ sei oder das Urteil des OVG von der Entscheidung anderer Gerichte abweiche oder auf einem Verfahrensmangel beruhe.
Die „Nationale Liste“ wurde den Angaben zufolge 1989 als Landespartei gegründet. Sie nahm zweimal an den Wahlen zur Bürgerschaft in Hamburg teil.
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