Disziplinarverfahren gegen Dompfarrer

■ Verdacht der Amtspflichtverletzung in mehreren Punkten

Der Prediger des Berliner Doms ist seit drei Monaten vorläufig beurlaubt. Nachdem bei der Aufklärung eines angezeigten Sachverhalts weitere Anschuldigungen hinzugekommen waren, wurde gegen Martin Beer, der seit 1989 Dompfarrer ist, ein kirchliches Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs der Amtspflichtverletzung eingeleitet. Der Vizepräsident der Evangelischen Kirche der Union, Rainer Bürgel, sprach gestern von „einer Reihe von Anschuldigungen“. Zu den Inhalten wollte er sich nicht äußern. Bürgel betonte, daß „kein Hahn danach krähen würde“, wenn es sich nicht um so eine prominente Stelle handeln würde. Zu den „herkömmlichen“ Amtspflichtverletzungen gehören Mitarbeit für die Staatssicherheit, sexueller Mißbrauch und Veruntreuung. Die Beurlaubung ist nur dadurch öffentlich geworden, daß den 1.200 Gemeindemitgliedern vor wenigen Tagen anläßlich der anstehenden Wahl des Domkirchenkollegiums, dem Beer angehört, die Wahlbenachrichtigung zugeschickt wurde, in der Beers Abwesenheit erklärt wurde. Ende nächster Woche wird die Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche über die Vorwürfe entscheiden. wahn