: Stradivari: Freispruch rechtskräftig
■ Geigenschüler will Radio Bremen verklagen
Der Freispruch im Prozeß gegen den Geigenschüler Vasile D. ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat den Revisionsantrag jetzt zurückgezogen. Das hat Jan Frischmuth, Chef der Bremer Staatsanwaltschaft, gestern gegenüber der taz bestätigt. „Ich kann nicht beschreiben, wie erleichtert ich bin. Ich bin überglücklich“, sagte der 22jährige Musikstudent Vasile D. gestern.
Ihm war zur Last gelegt worden, einen Landsmann, den Rumänen Marin B., angestiftet zu haben, die Musikprofessorin Maria Grevesmühl zu überfallen, um an ihre zwei-Millionen Mark teure Geige zu kommen. Grevesmühl kam bei dem Überfall im Oktober 1996 ums Leben. Der geständige Täter Marin B. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hatte Vasile D. schwer belastet und behauptet, der Musikstudent hätte ihn zur Tat angestiftet. Vasile D. hatte die Beteiligung an der Tat stets bestritten. Auch die RichterInnen des Bremer Landgerichts fanden „keine ausreichenden Hinweise für eine Anstiftung“ und sprachen den Musikstudenten frei.
Die „Tatsachenfestellungen“ dieses Urteils seien „lückenlos und widerspruchsfrei“, so daß es „einen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Revision“ gebe, begründete Frischmuth den Rückzug seiner Behörde. Die Staatsanwaltschaft hatte kurz nach der Urteilsverkündung Revision eingelegt – der Kripo zuliebe, wurde damals in Justizkreisen gemutmaßt. Schon beim Plädoyer hatte der Staatsanwalt keine gute Figur abgegeben. Für sich genommen seien die Zeugenaussagen gegen Vasile D. „schwach“, mußte der Ermittler zugeben. Aber, so argumentierte er: „Das können die sich nicht alle ausgedacht haben.“ „Wir veruteilten niemanden nur wegen Vermutungen und Gerede“, entgegnete die Vorsitzende Richterin darauf in der Urteilsbegründung. Die Kripo hatte sich offenbar vorschnell auf die Beschuldigungen von Marin B. konzentriert. Außerdem wurden die Beamten bei ihren Ermittlungen von einem Fernsehteam gefilmt. Nach Meinung des Anwalts von Vasile D. standen sie deshalb unter besonderem Erfolgdruck. Szenen des Films wurden später vom Hamburger Landgericht verboten, weil sie die Persönlichkeitsrechte von Vasile D. verletzt haben. Auch der Deutsche Anwaltsverein kritisierte den Film, weil er die Unschuldsvermutung aufs Gröbste verletzt habe.
Nach seinem endgültigen Freispruch will der Musikstudent Radio Bremen jetzt auf Schmerzensgeld verklagen. kes
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