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Eltern müssen eventuell zahlen

■ Schadenersatzansprüche nach Explosion nicht auszuschließen

Sollte der bei der Gasexplosion in Steglitz getötete 13jährige Sven tatsächlich für das Unglück verantwortlich sein, könnten auf seine Eltern erhebliche Schadenersatzansprüche zukommen. Zunächst übernähmen zwar die privaten Hausratversicherungen der bei dem Unglück zu Schaden gekommenen Bewohner sowie die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers die Kosten, sagte Rolf Krug vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gestern. Diese beiden Versicherungen könnten jedoch dann Regreßansprüche an die Eltern von Sven stellen. Der 13jährige gilt nach den jüngsten Ermittlungen als Hauptverdächtiger für die Gasexplosion, bei der insgesamt sieben Menschen ums Leben kamen.

Nach Einschätzung des Experten Michael Linden beim Kölner Institut für Versicherungswissenschaften ist fraglich, ob eine private Haftpflichtversicherung für eventuelle Forderungen an die Eltern eintritt. Zu klären sei dabei unter anderem, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, die sie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben. Doch Krug meint: „Ein 13jähriger muß aber auch einmal allein bleiben können, auch über Nacht.“ Laut Linden können auch Minderjährige für ihre Taten zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Doch letztlich könnten das nur die Gerichte entscheiden, sagen beide Versicherungsexperten. dpa

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