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Hamburg gibt der Homo-Ehe das Jawort

■ Lesben und Schwule können sich in der Hansestadt künftig ihre Liebe von einem Standesbeamten bestätigen lassen – mit Trauzeugen, Urkunde und Partnerschaftsbuch

Hamburg (taz) – In Hamburg werden sich künftig auch lesbische und schwule Paare auf dem Standesamt ewige Treue schwören können. Gestern beschloß der rot-grüne Senat die „Hamburger Ehe“ – eine eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Damit ist die Hansestadt das erste Bundesland, das Homosexuellen ermöglicht, ihre Beziehung offiziell anerkennen zu lassen.

Der Gesetzentwurf, dem das Landesparlament, die Bürgerschaft, noch zustimmen muß, orientiert sich an Hetero-Eheschließungen. Ein Standesbeamter leitet die Zeremonie, die „in einer der Bedeutung der Partnerschaft angemessenen würdigen Weise vorgenommen werden“ soll. „Trau“-ZeugInnen dürfen mitgebracht werden. Die „eingetragenen“ Homo-Paare bekommen eine Urkunde und ein „Partnerschaftsbuch“ – analog zur Heiratsurkunde und dem Familienbuch.

Zunächst wollte die Grün-Alternative Liste (GAL) durchsetzen, daß Paare aus der ganzen Republik die Neuregelung in Anspruch nehmen dürfen, konnte sich aber beim Koalitionspartner SPD nicht durchsetzen. Nun muß mindestens ein Partner in Hamburg gemeldet sein. Die GAL, allen voran die für Gleichstellung zuständige Zweite Bürgermeisterin Krista Sager, feiert den Beschluß als grünen Erfolg. Denn sie hat die „Hamburger Ehe“ im Koalitionsvertrag vor zehn Monaten durchgesetzt. Die eingetragene Partnerschaft habe zwar „keinerlei Rechtsfolgen“, weil Erbschafts-, Steuer- und Familienrecht nur auf Bundesebene verändert werden können. Doch Homo-Paare erhielten auf Landesebene durch die standesamtliche Eintragung „einen offiziellen Charakter und werden in der Öffentlichkeit sichtbarer“, heißt es in der Senatsdrucksache.

Eine „echte“ Homo-Ehe durchzusetzen, hat Hamburg zusammen mit den Nordländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits über den Bundesrat versucht. Dort ging der Antrag auf Gleichberechtigung auch durch, scheiterte dann aber an der christliberalen Koalition im Bundestag. Das Hamburger Senatsamt für Gleichstellung argumentiert, daß das Europäische Parlament dazu aufgefordert habe, „die Nichtzulassung von homosexuellen Paaren zur Eheschließung“ zu beseitigen. In einigen Mitgliedsstaaten wie Dänemark und den Niederlanden wurde die Entschließung längst umgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht merkte anläßlich einer Einzelfallklage 1993 an, daß die jetzige Gesetzeslage die Frage aufwerfe, ob sie mit den Grundrechten vereinbar ist.

Der vorwiegend symbolischen Bedeutung der „Hamburger Ehe“ stellt der rot- grüne Senat entscheidende Erleichterungen zur Seite. So wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, daß binationale Homo- Paare ausländerrechtlich nicht mehr wie Fremde behandelt werden sollen. Per Weisung ordnete die Innenbehörde an, dem nichtdeutschen Partner im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen gesicherten Aufenthalt zuzubilligen. Mit anderen Worten: Die Sachbearbeiter sollen ihren Entscheidungsspielraum voll und zugunsten der Homo-Paare ausnutzen.

Darüber hinaus haben gleichgeschlechtliche PartnerInnen in Behörden und landeseigenen Krankenhäusern ein Auskunftsrecht. Verunglückt ein Partner oder ist er schwer erkrankt, wird der oder die Liebste wie ein Angehöriger behandelt. Auch billiges Wohnen soll finanzschwachen lesbischen und schwulen Paaren nicht länger verweigert werden. Sie können künftig ihre Berechtigungsscheine für Sozialwohnungen zusammenlegen. Silke Mertins

Kommentar Seite 12

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