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Neues Togo-Urteil gegen Abschiebung

Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg schafft neue Fakten bezüglich der Abschiebung nach Togo. Die Richter haben jetzt dem Vorsitzenden der togoischen Exilorganisation MPP, Sewa Wilson, einstweiligen Rechtsschutz eingeräumt, so daß er vorläufig nicht abgeschoben werden kann.

Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht die aktuelle Lage in dem afrikanischen Staat nach den abgebrochenen Wahlen durch Diktator Eyadema an. Von staatlicher Seite sei massiv gegen bestehendes Recht verstoßen worden, heißt es. „Es scheint daher dem Gericht durchaus nicht unwahrscheinlich,daß der togoische Staat in Zukunft weniger auf die Reputation im Ausland bedacht ist und oppositionelle Regungen noch stärker als bisher unterdrückt.“ Als Quelle bezieht sich das Verwaltungsgericht auf einen Bericht des UNO-Flüchtlingskommissariats.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils wirft der niedersächsische Flüchtlingsrat Innenminister Gerhard Glogowski vor, weiter Abschiebungen nach Togo nicht auszusetzen. Michael Knaps, Sprecher der Innenbehörde, verweist jedoch darauf, daß zur Zeit akut keine Abschiebungen anstünden. „Darum wollen wir erst einen vorab angekündigten Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Togo Anfang September abwarten.“ Jeti

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