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Bei Gen-Food auf das Kleingedruckte achten

■ Zutaten aus Gen-Mais und Gen-Soja müssen seit heute kenntlich gemacht werden

Berlin (taz) – Seit gut zwei Jahren schon dürfen genmanipulierte Sojabohnen und Maiskörner in der Europäischen Union zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Doch bislang mußten die Verbraucher nicht darüber informiert werden. Seit heute ist das anders: Nach einer EU-Verordnung müssen künftig bei Lebensmitteln bestimmte Zutaten aus Gen-Soja oder Gen- Mais gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nur dann, wenn die genveränderten Zutaten im Endprodukt nachweisbar sind.

„Überall wo Gentechnik drin ist, muß auch Gentechnik draufstehen“, fordert dagegen Jan van Aken von Greenpeace. Denn bei Sojaöl oder Maisöl werden die Verbraucher auch weiterhin im ungewissen gelassen. Ebenso bei den etwa 30.000 Produkten, die den aus genmanipulierter Soja gewonnenen Zusatzstoff Lecithin enthalten, Schokoriegel oder Kakao-Instantpulver zum Beispiel.

Als erstes Unternehmen kündigte der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé an, ein gentechnisches Produkt auch gekennzeichnet auf den Markt zu bringen: Einen aus Maismehl hergestellten Schoko-Cornflakes-Riegel, „Butterfinger“ genannt.

„Wenigstens dieser Riegel macht keine Geheimnisse um die Gen-Technik“, begrüßt Gerd Spelsberg von der Verbraucher- Initiative in Bonn die Ankündigung von Nestlé. Verwunderlich wäre es jedoch, findet Spelsberg, wenn der Schoko-Cornflakes-Riegel das einzige Produkt mit Kennzeichnung bliebe. „Denn was für seine aus Maismehl gerösteten Cornflakes gilt, trifft für viele Lebensmittel zu.“

Schon seit längerem haben Lebensmittelproduzenten Schwierigkeiten, gentechnikfreie Mais- und Sojarohstoffe geliefert zu bekommen. Bis zu vier von zehn gelieferten Maiskolben aus den USA sind schon genmanipuliert. Auch in Europa wird dieses Jahr erstmals genmanipulierter Mais für die Lebensmittelproduktion angebaut. Rund 250.000 Tonnen Gen-Tech-Mais werden nach Angaben der Verbraucher-Initiative dieses Jahr in Europa geerntet. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für alles Gen-Tech-Food steht immer noch aus, obwohl schon im Mai dieses Jahres die sogenannte „Novel- Food-Verordnung“ in Kraft getreten ist. Sie sieht nicht nur ein Zulassungsverfahren für Gen-Tech-Lebensmittel vor, sondern auch eine Kennzeichnungspflicht. Doch bisher konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine gemeinsame Ausführungsbestimmung einigen. So bleibt es vorerst nur bei der Kennzeichnung von Mais- und Sojaprodukten. Wolfgang Löhr

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