■ So geht's: Tricks der Trucker
Die Regeln lauten: nicht länger als zehn Stunden am Steuer, ein „freies Wochenende“ (45 Stunden) pro Woche, nicht mehr als 244 Stunden Arbeit pro Monat. Und sie sind leicht zu umgehen: Der Ausgleichszeitraum, in dem die Arbeitszeit stimmen muß, beträgt 14 Tage. Kontrolliert wird der Fahrtenschreiber, also die Lenkzeit. Am einfachsten: später einschalten, Be- und Entladung als Ruhezeiten eintragen – das gilt aber als Urkundenfälschung. Sicherer: bei einer Kontrolle erklären, man sei in einer „Überschreitungsphase“, habe aber im Ausgleichszeitraum weniger gearbeitet. Vorgezeigt werden müssen nur die Fahrtenblätter der letzten fünf Tage. Auch zwölf Tage hintereinander zu fahren ist kein Problem: Das „freie Wochenende“ kann auch am 13. und 14. Tag genommen werden. Beleg: Bescheinigung des Arbeitgebers. Und die gibt's mit Blankounterschrift. bw
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen