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Nicht ohne Risiko

Auf Gründermessen wird Franchising oft als Selbständigkeit mit Sicherheitsnetz verkauft. Der Franchise-Geber, ein bereits auf dem Markt eingeführtes Unternehmen, bietet Existenzgründungswilligen seine Geschäftsidee samt Marketingkonzept zur Mitverwendung an. Die Franchise-Nehmer zahlen dafür eine Gebühr und räumen dem Franchise-Geber Kontrollrechte ein. Sie übernehmen den Markennamen, das Firmenlogo und entweder die Herstellung und den Vertrieb des Produkts (Coca-Cola) oder den Verkauf der fertig angelieferten Waren (Benetton)

Nach außen erscheinen die meisten Franchise-Systeme wie Großunternehmen, zumal die Franchise-Geber in vielen Fällen die Ladeneinrichtung gleich mitvermieten.

Weltweit gibt es nach Schätzungen des Deutschen Franchising-Verbandes etwa 12.000 verschiedene Systeme, davon allein 3.000 in den USA. Nach Deutschland gelangte die Idee in den sechziger Jahren mit der Heimwerkermarktkette Obi.

Inzwischen haben sich in Deutschland etwa 500 Franchisings mit rund 140.000 Partnern etabliert – darunter Bekleidungshersteller wie Lacoste oder Benetton, Fast-food-Ketten wie McDonald's oder Wienerwald, der Kosmetikproduzent und -großhändler The Body Shop, aber auch Bildungseinrichtungen wie die Schülerhilfe.

Der Vorteil für die Franchise-Nehmer: Ihr Produkt ist weitgehend eingeführt, sie müssen sich nur noch den lokalen Markt erschließen und können dabei auf die gemeinsame Vermarktung zurückgreifen. Der Nachteil: Sie machen sich weitgehend abhängig vom Franchise-Geber und dessen Konzept.

Bei Benetton kam es vor drei Jahren wegen der Plakatkampagne mit Bildern von Aidskranken und Toten zum Streit. Franchise-Nehmer warfen dem Unternehmen vor, sie mit der falschen Marketingstrategie in den Ruin zu treiben. Zudem räumten die Franchise-Verträge Benetton zuviel Macht ein. So dürfe mangelhafte Ware nicht zurückgegeben werden. Und wer nicht spure, bekomme in der Nachbarschaft einen Konkurrenten plaziert.

Für den Franchise-Geber ist Franchising eine kostengünstige Variante zum eigenen Vertrieb, die ihm den direkten Absatzkanal zum Endverbraucher sichert. Dadurch kann das Unternehmen entweder verschlankt werden oder auch sehr schnell expandieren – ohne großen Personal- und Kapitalaufwand.

Trotzdem behält der Franchise-Geber über weite Teile die Kontrolle. Zugleich kann er darauf bauen, daß der Franchise-Nehmer – quasi Vertriebsstellenleiter für das Unternehmen – als Selbständiger sowohl besonders motiviert als auch auf Kostenminimierung aus ist und den Druck nach unten weitergibt. In den meisten Läden ist es deshalb nicht weit her mit der sozialen Absicherung der Beschäftigten, die oft in schlechtbezahlten Jobs auf Teilzeit- oder 620-Mark- Basis arbeiten und ohne Betriebsrat auskommen müssen.

Amtliche Kontrollen oder Gütesiegel für Franchise-Systeme gibt es nicht. In den USA allerdings schreibt ein Gesetz dem Franchise-Geber vor, einem Interessenten mindestens dreißig Tage vor Vertragsabschluß die Bilanz und Listen der Franchise-Nehmer und Sub-Franchise-Nehmer sowie der noch anhängigen Verfahren von Franchise-Nehmern gegen ihn vorzulegen. In Europa ist Frankreich mit einer etwas abgeschwächten Variante Vorreiter. Spanien und Italien haben ähnliche Regelungen auf den Weg gebracht. In Deutschland verweist man bislang darauf, daß es genügend Gesetze gebe, die auch auf Franchising-Verträge angewandt werden könnten. bw

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