: Rentner starb am Herzinfarkt ...
■ ... weil Polizist die Retter verscheuchte? / Polizei dementiert
Schwere Vorwürfe gegen die Bremer Polizei. Nach dem Fußballspiel Werder Bremen gegen Bayer Leverkusen hat ein 71jähriger Bremer am Samstag an der Bushaltestelle am Osterdeich einen Herzinfarkt erlitten. Die erste Hilfe zweier Passanten nützte nichts – angeblich weil sie von einem Polizisten verscheucht wurden. Der Mann starb Minuten später.
Nach den Angaben von Werner Czerowski (44) und Michael Sikor (24) hat sich der Vorfall wie folgt zugetragen. Gegen 17.30 Uhr bemerken die Männer den Rentner, der leblos an der Bushaltestelle liegt. Mit Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage versuchen sie, den Mann ins Leben zurückzuholen. Nach einer Weile atmet der Mann tatsächlich wieder. Der Rettungswagen fährt vor. Ein Sanitäter ermuntert die Ersthelfer weiterzumachen. „Machen Sie weiter so, gut so, ruhig bleiben, alles richtig“, sagt er nach Aussagen der Männer. Der Sanitäter wendet sich ab, um eine Trage zu holen. In diesem Moment stürzt der Polizist nach Aussagen der Männer auf die Helfer zu. „Der Polizist hat zu mir gesagt: ,Verpissen Sie sich, wenn ihr euch nicht sofort verpißt, kriegt ihr ein Verfahren an Hals', schildert Werner Czerowsky die Auseiandersetzung. „Ich habe dem Beamten sogar angeboten, ihm meinen Personalausweis zu zeigen. Aber er hat nur geschrien“, so Czerowsky weiter. Diese Version wird von Sikor bestätigt. „Der Polizist hat uns aufgefordert, hinter die Absperrung zu gehen. Das haben wir getan. Dann passierte erstmal gar nichts. Der Mann lag ohne Hilfe da. Erst ein, zwei Minuten später kam der Notarztwagen.“
Die Version des Polizeipräsidiums klingt anders: Der Polizist habe „die bereits tätig gewordenen Bürger“ gebeten, „ihre Hilfe fortzusetzen“. Danach habe der Beamte den Notarztwagen gerufen. Als der Rettungswagen vorgefahren sei, habe der Polizist „die umstehenden Schaulustigen, unter anderem auch die beiden Ersthelfer, verbindlich, aber unmißverständlich aufgefordert, sofort Platz zu schaffen, um die ärtzliche Versorgung sicherzustellen.“ Durch die „deutliche Ansprache“ sei „der unbedingt erforderliche Platz für die Erstretter vor Ort geschaffen“ worden. Darüber hinaus heißt es in der Stellungnahme: „Das Polizeipräsidium legt Wert auf die Feststellung, daß der Beamte weder die behauptete Wortwahl gebraucht, noch etwa Helfer weggeschickt und damit etwa die eingetretene Folge begünstigt hat. Die Hilfeleistung für den Unfallverletzten war in jeder Phase ununterbrochen.“ kes
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