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Neuer Krach um Krümmel

■ Atommüllbehälter strahlen, Ministerium soll an HEW Schadensersatz zahlen

Erneut ist an einem Transportbehälter für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Atomkraftwerk Krümmel eine radioaktive Belastung über dem Grenzwert gemessen worden. Die Kontamination, teilte das Kieler Energieministerium als Atomaufsichtsbehörde gestern mit, betrug 1,1 Becquerel je Quadratzentimeter. Zulässig bei Leertransporten seien 0,5 Becquerel.

Bereits am 7. September waren bei der Eingangskontrolle an einem ähnlichen Container an vier Stellen grenzwertüberschreitende radioaktive Verunreinigungen gemessen worden. Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) sprach damals von einem „Einzelfall“. Möller erneuerte gestern seine Forderung, alle schwach- und mittelaktiven Transporte zu stoppen.

Unterdessen drohen Möller, der zugleich Finanzminister des Quasi-Pleite-Landes Schleswig-Holstein ist, Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat einen zehntägigen Stillstand in Krümmel, den das Energieministerium 1992 für eine sicherheitstechnische Überprüfung im Reaktordruckbehälter angeordnet hatte, für rechtswidrig erklärt. Ein Sprecher der AKW-Betreiberin Hamburgische Electricitätswerke (HEW), die gegen den Stillstand geklagt hatten, betonte gestern, sobald das Urteil rechtskräftig sei und mit schriftlicher Begründung vorliege, hätten die HEW als Aktiengesellschaft die Pflicht, eine Zivilklage zu prüfen.

Das Ministerium prüft derweil, ob es gegen den OVG-Beschluß Rechtsmittel einlegt. hh

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