Freispruch im Brandprozeß gefordert

■ Verteidigung: Der Gärtner hat die Vicelin-Kirche nicht angesteckt

Berlin (AP/taz) – Die Verteidigerin des wegen Brandstiftung in der Lübecker Vicelin-Kirche angeklagten Mannes hat Freispruch beantragt. Der Anschlag müsse von anderen verübt worden sein, sagte die Anwältin vor dem Lübecker Landgericht. Ihr Mandant, ein 20jähriger Gärtnerlehrling, sei unschuldig. Die Staatsanwaltschaft hält es hingegen für erwiesen, daß der Angeklagte mit einer Leuchtpistole Gasflaschen in einem Schuppen neben der Kirche in Brand geschossen habe. Der geplante Schuppenbrand habe sich dann zu dem Kirchenbrand entwickelt. Die Ankläger fordern eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Urteil wird Montag erwartet.

Bei dem Brandanschlag im Mai 1997 war die katholische Kirche vollständig ausgebrannt. Es entstand ein Schaden von rund 1,5 Millionen Mark. An die Kirchenmauern waren Hakenkreuze und der Name eines Lübecker Pastors geschmiert, dessen (evangelische) Gemeinde einer algerischen Familie Kirchenasyl gewährt hatte. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst gestanden. Später widerrief er das Geständnis. Dies könne als Beweis nicht gelten, meint die Verteidigerin. Belastende Aussagen anderer Jugendlicher seien falsch oder unglaubwürdig.

In einer vorläufigen Beweiswürdigung im September hatten die Richter bereits angedeutet, daß dem Angeklagten die Tat möglicherweise nicht nachzuweisen sein könne. Umstritten waren die Feuerursache sowie die Brandentwicklung und -dauer. wil