: Vorgefertigtes Urteil
■ Verurteilung im Lotto-Mord-Prozeß
Im sogenannten Lotto-Mord-Prozeß hat das Hamburger Landgericht den 27jährigen Ex-Junkie Christian K. gestern nach nur 15 Minuten Beratung wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge“ zu siebeneinhalb Jahren Knast verurteilt. „Der Angeklagte war einer der Täter gewesen ist“, erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Luckow in seiner offenkundig bereits am Morgen vor dem Verteidigerplädoyer formulierten Urteilsbegründung. Für den Messerstecher hielt die Kammer den Angeklagten jedoch nicht, so daß sie dem Antrag der Anklage auf lebenslänglich wegen Mordes nicht folgte.
K. soll zusammen mit einem Komplizen am 10. Dezember 1996 ein Lottogeschäft am Mundsburger Damm überfallen und den Inhaber und dessen Schäferhund durch Messerstiche getötet haben. Das Gericht stützt sich auf die „Geständnisse“, die der Angeklagte gegenüber seiner Ex-Freundin, seiner Verlobten und einem späteren Zellengenossen gemacht hatte. K. hat diese als „Prahlerei“ widerrufen.
Dabei nahm der Prozeß gestern noch eine unerwartete Wende: „Ich war in der Nähe des Tatorts und habe Beobachtungen gemacht“, erklärte K. überraschend in seinem Schlußwort. „Ich war aber nicht im Laden und nicht an der Tat beteiligt.“ Diese Version, die sein Anwalt Bernd Rosenkranz durch Beweisanträge belegen wollte – die zwar als wahr unterstellt wurden, aber im Urteil keine Berücksichtigung fanden –, klingt laut Verteidigung plausibel.
Denn den Todesstichen war nach Zeugenangaben ein langer lautstarker Streit zwischen den Tätern und Inhaber Helmut Hansen vorausgegangen. Rosenkranz folgert: „Das war keine typische Tat von Junkies, um 'ne schnelle Mark zu machen.“ Der Verteidiger will Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. kva
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